{"id":46,"date":"2016-03-21T14:34:12","date_gmt":"2016-03-21T14:34:12","guid":{"rendered":"http:\/\/bu-mittelstetten.de\/?page_id=46"},"modified":"2017-05-08T12:26:03","modified_gmt":"2017-05-08T10:26:03","slug":"bu-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/?page_id=46","title":{"rendered":"BU-Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Unsere Satzung:<\/strong><\/p>\n<p>BU_Satzung_05.05.2017<\/p>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">des Vereines &#8222;B\u00fcrgernah\/Unabh\u00e4ngig Mittelstetten&#8220;<\/p>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a71 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;B\u00fcrgernah\/Unabh\u00e4ngig Mittelstetten&#8220; &#8211; Kurzform BU Mittelstetten- nachfolgend &#8222;Verein&#8220; genannt.<\/li>\n<li>Der Sitz des Vereines ist Mittelstetten.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a72 Zwecke, Ziele<\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Zweck des Vereines ist der Zusammenschluss parteiunabh\u00e4ngiger B\u00fcrger der Gemeinde Mittelstetten mit dem Ziel, am kommunal politischen Geschehen der Gemeinde Mittelstetten mitzuwirken und an der Bew\u00e4ltigung dieser kommunalen Aufgaben auf der Ebene der Gemeinde mitzuarbeiten.<\/li>\n<li>Zu den Zielen und Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere:\n<ul>\n<li>Beteiligung an den Wahlen auf Gemeindeebene mit eigenen Bewerberlisten sowie Wahl der Bewerber zu den Gemeinderats- und B\u00fcrgermeisterwahlen.<\/li>\n<li>Die Wahrnehmung von B\u00fcrgerinteressen im Gemeinderat und gegen\u00fcber deren Verwaltungen.\n<ul>\n<li>Der Verein erstrebt keinen Gewinn; er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. S\u00e4mtliche ihm zuflie\u00dfenden Mittel werden ausschlie\u00dflich zur Durchf\u00fchrung der Zwecke und Ziele des Vereines verwendet. Insbesondere erhalten Mitglieder des Vereines keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Aus einem eventuellen \u00dcberschuss sind R\u00fccklagen zu bilden, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vereinszwecke zu verwenden sind.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a73 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereines kann jede nat\u00fcrliche Person werden,\n<ul>\n<li>die das 16. Lebensjahr vollendet hat,<\/li>\n<li>die die Grunds\u00e4tze des Vereines anerkennt,<\/li>\n<li>die bereit ist, ihre Ziele zu f\u00f6rdern,<\/li>\n<li>die keiner politischen Partei oder einer ihrer Organisationsformen bzw. einer andere kommunal politische Gruppierung angeh\u00f6rt,<\/li>\n<li>die ihren ersten Wohnsitz in den Grenzen der Gemeine Mittelstetten hat und<\/li>\n<li>der die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte und das Wahlrecht nicht aberkannt sind.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, das Geburtsdatum, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse,\u00a0die Anschrift des Antragstellers, die Erkl\u00e4rung, keiner politischen Partei oder einer ihrer Organisationsformen bzw. einer anderen kommunalpolitischen Gruppierung anzugeh\u00f6ren sowie die Erkl\u00e4rung, dass er die Vereinssatzung anerkennt und mit der Einladung zu satzungsgem\u00e4\u00dfen Versammlungen per E-Mail-Versand einverstanden ist, enthalten . Wird ein Aufnahmeantrag abgelehnt, so bedarf dies keiner Begr\u00fcndung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a74 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch:\n<ol type=\"a\">\n<li>Tod<\/li>\n<li>Austritt<\/li>\n<li>Streichung<\/li>\n<li>Wegzug aus der Gemeinde Mittelstetten<\/li>\n<li>Eintritt in eine politische Partei bzw. eine ihrer Organisationsformen oder aktive Mitarbeit in anderen kommunalpolitischen Gruppierungen<\/li>\n<li>Ausschluss<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied durch Wegzug aus der Gemeinde Mittelstetten, das aktive Wahlrecht zu den Gemeinderatswahlen in Mittelstetten verliert.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann, falls die Interessen des Vereines eine solche Ma\u00dfnahme f\u00fcr notwendig erscheinen lassen, durch gemeinsam mehrheitlichen Beschluss von Vorstand und Beirat ausgeschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a75 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Die Durchsetzung der Ziele des Vereines ist durch Spenden zu finanzieren, Beitr\u00e4ge werden nicht erhoben.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a76 Rechte der Mitglieder<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht, an der kommunalpolitischen Willensbildung des Vereines durch Diskussion, Antr\u00e4ge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a77 Pflichten der Mitglieder<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grunds\u00e4tze des Vereines zu vertreten und sich f\u00fcr seine Ziele einzusetzen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a78 Organe des Vereines<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>der Beirat<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a79 Mitgliederversammlung<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereines. Sie besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist im ersten Quartal eines Kalenderjahres durch den Vorsitzenden einzuberufen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorsitzenden einzuberufen:\n<ol>\n<li>auf Beschluss des Vorstandes, wenn das Interesse des Vereines dies erfordert<\/li>\n<li>wenn dies 1\/3 aller Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde schriftlich verlangt<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden per E-Mail oder schriftlich mit einer Frist von 10 Tagen und Angabe der Tagesordnung, \u00fcber die der Vorstand beschlie\u00dft. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene E-Mail-Adresse bzw. Adresse gerichtet ist.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\nBei Satzungs\u00e4nderungen ist die Mitgliederversammlung beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte, bei Vereinsaufl\u00f6sung, wenn mindestens 3\/4 der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden, der in offener Abstimmung zu berufen ist.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung\n<ol>\n<li>w\u00e4hlt auf die Dauer von 3 Jahren\n<ol type=\"a\">\n<li>die Mitglieder des Vorstandes<\/li>\n<li>die Mitglieder des Beirates<\/li>\n<li>2 Finanzrevisoren<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>und beschlie\u00dft \u00fcber\n<ol type=\"a\">\n<li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereines<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Nichtmitglieder sind bei den Mitgliederversammlungen willkommen, ein Stimmrecht haben sie \u2013 bei vereinsinternen Entscheidungen \u2013 nicht.<\/li>\n<li>Die Aufstellung von Kandidaten und Listen zur B\u00fcrgermeister- und Gemeinderatswahl erfolgt in \u00f6ffentlicher Versammlung. Rede- und stimmberechtigt sind dabei alle B\u00fcrger\n<ol type=\"a\">\n<li>die das 18. Lebensjahr vollendet haben<\/li>\n<li>die die Grunds\u00e4tze des Vereins anerkennen &#8211; die bereit sind ihre Ziele zu f\u00f6rdern<\/li>\n<li>die keiner politischen Partei oder einer ihrer Organisationsformen bzw. einer anderen kommunalpolitischen Gruppierung angeh\u00f6ren<\/li>\n<li>die ihren 1. Wohnsitz in den Grenzen der Gemeinde Mittelstetten haben<\/li>\n<li>denen die B\u00fcrgerlichen Ehrenrechte und das Wahlrecht nicht aberkannt sind.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">Eine Kandidatur auf der Liste des Vereins ist unabh\u00e4ngig von der Mitgliedschaft im Verein. Mitglieder anderer Parteien und W\u00e4hlergruppen sind von der Kandidatur ausgeschlossen. Die Einladungen zu solchen Versammlungen werden \u00f6ffentlich bekanntgegeben, die Versammlungsleitung \u00fcbernimmt der Vorsitzende des Vereins.<\/p>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">7.\u00a0\u00a0Abstimmungen<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Die Art der Abstimmung zu \u00a7 9, Ziffer 6.1 und \u00a7 9, Ziffer 6.2 bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung ist geheim durchzuf\u00fchren, wenn mindestens 1\/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. In allen Organen werden die Beschl\u00fcsse bei folgenden Ausnahmen mit einfacher Mehrheit gefasst:\n<ol>\n<li>f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen (\u00a7 9, Ziffer 6.2.b) sind die Stimmen von 2\/3<\/li>\n<li>f\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vereines (\u00a7 14) von 3\/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Bewerber f\u00fcr die B\u00fcrgermeisterwahl nach \u00a7 9, Ziffer 6.3 sind in Einzelabstimmung mit absoluter Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Bewerber f\u00fcr die Gemeinderatswahl nach \u00a7 9, Ziffer 6.3 sind in Einzel- oder Sammelabstimmung mit relativer Mehrheit geheim zu w\u00e4hlen. Eine Sammelabstimmung kann in Abschnitten erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li style=\"list-style-type: none;\">8. F\u00fcr Stichwahlen gilt folgendes:<br \/>\nErhalten im Falle einer Einzelabstimmung zwei Bewerber die gleiche Stimmenzahl, erfolgt eine Stichwahl zwischen diesen bei den Bewerbern. Ergibt sich dabei erneute Stimmgleichheit, entscheidet das Los<\/li>\n<li style=\"list-style-type: none;\">9. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine 2\/3-Mehrheit erforderlich. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung und Vereinsaufl\u00f6sung k\u00f6nnen nachtr\u00e4glich nicht gestellt werden.<\/li>\n<li style=\"list-style-type: none;\">10. \u00dcber alle Mitgliederversammlungen sind Niederschriften als Ergebnisprotokolle zu fertigen, vom Protokollf\u00fchrer und Versammlungsleiter zu unterzeichnen und vom Schriftf\u00fchrer zu verwahren.<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a7 10 Der Vorstand<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Der Vorstand setzt sich zusammen aus:\n<ol type=\"a\">\n<li>dem Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Schatzmeister<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Jeder Mandatstr\u00e4ger des Vereines, der der Vorstandschaft gem\u00e4\u00df \u00a7 1O, Ziffer 1 nicht angeh\u00f6rt, kann an den Vorstandssitzungen beratend teilnehmen. Er ist zu jeder Sitzung einzuladen.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeder f\u00fcr sich alleine, der Schatzmeister und der Schriftf\u00fchrer gemeinsam den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Im Innenverh\u00e4ltnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden vertreten darf. Sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende an der Vertretung verhindert, vertreten Schatzmeister und der Schriftf\u00fchrer gemeinsam. Rechtsgesch\u00e4fte mit einem Gesch\u00e4ftswert \u00fcber\u00a0Euro 500,&#8211; sind nur verbindlich, wenn sie vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vorgenommen werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereines zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand soll in allen wichtigen Angelegenheiten die Meinung des Beirates einholen.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf Dauer von 3 Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen berufen.<\/li>\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich oder fernm\u00fcndlich einberufen werden. In jedem Falle ist eine Einberufungsfrist von 3 Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Die Vorstandssitzung leitet dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.<\/li>\n<li>Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a7 11 Der Beirat<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Der Beirat besteht aus drei Mitgliedern. Er wird auf die Dauer von drei Jahren vom Tage der Wahl an gerechnet, von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Beirates im Amt.<\/li>\n<li>Der Beirat hat die Aufgabe,\n<ol>\n<li>mitzubestimmen bei der Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss eines Mitgliedes<\/li>\n<li>den Vorstand in wichtigen Vereins Angelegenheiten zu beraten (\u00a7 1O, Ziffer 4)<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>F\u00fcr die Einberufung gelten die gleichen Bestimmungen wie f\u00fcr die Einberufung des Vorstandes (\u00a7 10, Ziffer 6) die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden. Scheidet ein Mitglied des Beirates vorzeitig aus, so kann der Beirat f\u00fcr die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes ein Ersatzmitglied berufen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">\u00a7 12 Schatzmeister, Finanzrevisoren<\/p>\n<ul>\n<li>Dem Schatzmeister obliegt die Entgegennahme und Verwaltung aller Zahlungseing\u00e4nge f\u00fcr den Verein sowie die Auszahlung der vom Vorstand angewiesenen Betr\u00e4ge. Die weiteren Rechte und Pflichten werden durch Vorstandsbeschluss geregelt.<\/li>\n<li>Der Schatzmeister ist f\u00fcr eine ordentliche Buchf\u00fchrung, in einfacher Form, aller Vereinsfinanzen verantwortlich.<\/li>\n<li>Die Finanzrevisoren werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt; sie d\u00fcrfen nicht der Vorstandschaft angeh\u00f6ren. Ihre Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Solange keine Neuwahl der Finanzrevisoren stattgefunden hat, werden die Gesch\u00e4fte von den bisherigen Finanzrevisoren weitergef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Finanzrevisoren pr\u00fcfen j\u00e4hrlich die Buchf\u00fchrung und Belege vor der in \u00a7 9, Ziffer 2 festgelegten Mitgliederversammlung. Sie geben ihren Pr\u00fcfungsbericht in der Sitzung dieser Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereines<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereines erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 3\/4 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung sind Beschl\u00fcsse dar\u00fcber, wie das Verm\u00f6gen des Vereines bei Aufl\u00f6sung zu verwenden ist, erst nach Zustimmung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes zu vollziehen. Das Verm\u00f6gen des Vereines darf in diesem Falle nur f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p dir=\"LTR\" align=\"LEFT\">Sven Buchmann<br \/>\n1. Vorsitzender<\/p>\n<p dir=\"LTR\" align=\"JUSTIFY\">Die vorstehende Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung vom 21. Juni 1996 errichtet und am 05.05.2017 in einer Mitgliederversammlung ge\u00e4ndert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Satzung: BU_Satzung_05.05.2017 des Vereines &#8222;B\u00fcrgernah\/Unabh\u00e4ngig Mittelstetten&#8220; \u00a71 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;B\u00fcrgernah\/Unabh\u00e4ngig Mittelstetten&#8220; &#8211; Kurzform BU Mittelstetten- nachfolgend &#8222;Verein&#8220; genannt. Der Sitz des Vereines ist Mittelstetten. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr \u00a72 Zwecke, Ziele Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; &hellip; <a href=\"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/?page_id=46\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BU-Satzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-46","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=46"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":332,"href":"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46\/revisions\/332"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bu-mittelstetten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=46"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}