April 2020

Gemeinderatssitzung am 27. April 2020

 

Heute: Schwerpunkt: Verabschiedung der nicht weiter amtierenden Gemeinderäte und Bürgermeister Spörl / eine abgelehnte TOP-Verschiebung vom internen in den öffentlichen Teil / und Verzicht auf Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Landratsamt FFB

 

Wegen der Corona-Kontakteinschränkungen findet die GR-Sitzung im Gasthof Zur Post statt. Die Abstände werden gewahrt. Bgm. Spörl bietet Mundschutz an.

 

Zur aktuellen Tagesordnung wird ein Antrag von F. Ostermeier gestellt: TOP 2 der nicht-öffentlichen Sitzung, der eine Abstimmung beinhaltet, soll gestrichen werden, da er nicht eilig ist und zu wenige Infos für die GR vorhanden sind und damit eine wirkliche Entscheidungsgrundlage fehlt.

Der Antrag wird mit 5 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Folgeantrag von F. Ostermeier: Der TOP soll im Sinn von Transparenz in den öffentlichen Teil verlegt werden. Nach einer längeren Diskussion und den Argumenten von A. Spörl, hier würden Namen und Summen genannt, wird hierüber nochmals abgestimmt. Mit 5 zu 8 Stimmen wird der Antrag abgelehnt. Der TOP bleibt im nicht-öffentlichen Teil der GR-Sitzung.

 

TOP Einschub eines TOP wegen Fristverfall (Frist 09.05.2020): Beschluss über Klageerhebung der Gde. gegen das Landratsamt FFB, da es bei einer erteilten Baugenehmigung die Einwendungen des Gemeinderats unberücksichtigt ließ

Die Aufnahme dieses TOPs wird einstimmig befürwortet.

 

Sachverhalt: Es geht um einen Antrag auf Baugenehmigung von Stefan Wagner vom 12.03.2019 (siehe Protokoll der GR-Sitzung vom 08.04.2019)

 

TOP Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr.: MI 007/2019 vom 12.03.2019

Vorhaben: Umbau Wohnhaus, Erneuerung Dachstuhl, Anbau Balkon und

Errichtung eines Unterstellplatzes

Bauort: Kapellenweg 3 ,Fl.Nr.: 731/1 Gmk. Tegernbach

Bebauungsplan: „Golfplatz-Clubhaus“ samt 1. Änderung

 

Auch in diesem Fall ging es um die Befreiung von Regularien, hier des Bebauungsplans: Der Carport wird die Baugrenze überschreiten und würde laut Vorhaben direkt an die Straße (Feldweg) angrenzen. Das Bauvorhaben wurde unter der Bedingung genehmigt, dass der Carport 50 cm von der Straße entfernt erstellt wird, um landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Räumfahrzeugen und Anliegen ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen.

 

Am 25.03.2020 wurde vom Landratsamt die Baugenehmigung erteilt, ohne die Einschränkung der Gemeinde zu berücksichtigen, dass der Carport 50 cm von der Straße entfernt zu erstellen ist.

Vermutete Ursache: Durch Personalwechsel könnte der Gemeinderatsbeschluss „untergegangen“ sein.

Eine Änderung der LA-Genehmigung kann die Gemeinde ausschließlich durch Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht bewirken. Frist der Klageerhebung: 09.05.2020

 

Ausführliche Diskussion:

Pro Klage: Präzedenzfall!, Abstand war bei der Beschlussfassung eindeutiger Wille des GR insbes. wegen landwirtschaftlicher Fahrzeuge sowie Räumdienst

Contra Klage: Der Carport tangiert nur an einer Ecke die Grundstücksgrenze und ist sonst ausreichend zurückgesetzt; Klage zu aufwendig – Verschwendung von Steuergeldern; bedauerlich dass es keinen anderen niederschwelligeren Weg gibt; ggf. enorme zeitliche Verzögerung des Bauvorhabens)

Abstimmungsergebnis: 10: 3 gegen den Klageweg

Bgm. Spörl wird beim Baubewerber / Bauherrn einen Vorstoß machen, den Gemeinderatsbeschluss freiwillig zu berücksichtigen und beim Landratsamt das Vorgehen deutlich monieren.

 

TOP Isolierte Befreiung Einzäunung des Grundstücks mit einem anthrazitfarbenem 1,20 m hohen Einfachstabmattenzaun / Doppelstabmattenzaun

Bauort: Schulstraße 18, Fl.Nr.: 168/6 Gmk. Mittelstetten; Bebauungsplan „Mittelstetten-Ost“

 

Laut Bebauungsplan dürfen nur Holzlatten- oder Maschendrahtzäune von 80 cm Höhe errichtet werden. In Anbetracht einer früheren Genehmigung eines ähnlichen Falls in der Sitzung vom 3. Juni 2019 und den Ausführungen von Erwin Lauchner, dass in der Umgebung bereits ähnliche Zäune existieren, und die Familie einen Hund besitzt, wird dem Antrag einstimmig zugestimmt.

 

TOP Bekanntgabe des Bürgermeisters

– Das Landratsamt hat zum Haushalt der Gemeinde Mittelstetten keine Einwände

– Abschließender Sachstandsbericht zu „offenen Baustellen“ in Anbetracht der Abgabe des Bürgermeisteramts:

– Ortsverbindungsstraße Mittelstetten – Kreuzung Längenmoos: Verhandlungen bez. der Verlegung der Gasleitung werden geführt; Baubeginn Gasleitung am 18.05.2020; Beginn Straßenbau: 22.06.2020

– Kanalisation Mittelstetten abgeschlossen außer Angerweg; Fremdwasser kommt nach wie vor aus der Lerchen-, Muthilo-, Fasanen- und Erlenstraße

– Tegernbach Postweg: Aufträge sind vergeben; Baubeginn Mitte Mai 2020

– Tegernbach Siedlungsgebiet Hochfeld: Bestandsvermessung durchgeführt; Entwässerungskonzept an das Wasserwirtschaftsamt geleitet

– Mittelstetten Siedlungsgebiet Am Anger: Bestandsvermessung durchgeführt

– Bgm. Spörl dankt allen Gemeinderäten, überreicht den ausscheidenden Räten eine Karte mit kleinem Präsent und den ausscheidenden Räten, die länger als eine Periode im Gemeinderat waren, zusätzlich eine Urkunde.

– 2. Bgm. F. Ostermeier dankt A. Spörl für die Bürgermeisterarbeit der letzten 6 Jahre und überreicht ein Geschenk des Gemeinderats (Geschenkkorb) und eines von der Gemeinde (Bayerische Löwe mit Gravur)

– Der Helferkreis hat Gesichtsmasken genäht; können gegen Spende im Brotladen angeholt werden

 

 

TOP Wünsche und Anträge

GRin E. Dürmeier moniert, dass im Katzenbach die Straßenränder durch Bauhofmitarbeiter gemäht wurden; dies widerspreche dem Grundsatz, blühende Pflanzen für Insekten und v.a. Bienen stehen zu lassen. A. Spörl erklärt, dass er hierzu keinen speziellen Auftrag erteilt habe und dies wohl im Rahmen der Routinearbeit der Gemeindearbeiter erfolgt sei.