März 2021

Gemeinderatssitzung am 8. März 2021

Haushaltsplan, umstrittener 5-Jahres-Plan und Bauanträge

Ort: Saal der Gaststätte Zur Post unter Einhaltung der Corona-Abstandsregeln;.

alle 13 stimmberechtigte Mitglieder des GR anwesend

TOP: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

Kämmerer R. Furtmeier von der VG Mammendorf stellt den Haushaltsplan vor.

Einnahmen / einige Details:

  • Einnahmen aus Grundsteuer A: 28.000 €, Grundsteuer B: 116.000 €,
  • aus Gewerbesteuer 315.000 €, aus Einkommenssteuer: 1.085.000 €,
  • aus Umsatzsteuer: 37.700 €, aus Grunderwerbssteuer: 26.000 €, Hundesteuer 11.000 €
  • Restliche Beiträge zur Ertüchtigung der Kläranlage (Bescheide werden demnächst versandt)
  • Schlüsselzuweisungen (Zuschüsse vom Land): 502.600 €

Einnahmen gesamt: 2.202.100

Ausgaben / einige Details:

  • Kreisumlage: 834.170 €
  • VG-Umlage: 324.930 €
  • Gewerbesteuerumlage: 36.500 €

GR H. Nebl fragt nach den Ursachen für den starken Anstieg der Ausgaben für Jugend / Schule / Kindertagesstätte in Höhe von ca. 150.000 €. Rechnet man die Zuschüsse weg, bleiben immer noch ca. 120.000 € Erhöhung.

  • Der Bgm. weist insbesondere auf die Personalkosten hin, die aufgrund des Personalschlüssels nicht beeinflusst werden können sowie auf den Mutterschutz einer Erzieherin. Außerdem ist die Kostenbeteiligung der Gde für Kinder, die als Gastschüler in anderen Kommunen zur Schule gehen, um ca. 30.000 € gestiegen.
  • Bgm erwähnt, dass man eine vorgesehene Personalausgabe aktuell nicht tätigen muss: Eine ausgeschriebene Stelle für eine Kinderpflegerin wird nicht besetzt, da die Zahl der Kindergartenkinder durch den Wegzug von 5 Kindern unter 90 gefallen ist.
  • Weitere Ausgaben bei diesem Posten sind durch die Digitalisierung (52.000 €)verursacht, auch wenn hier hohe staatliche Zuschüsse (ca. 90 %) fließen.

Ausgaben für Grunderwerb / Planung für Baugebiete: 770.000 €

Bauhof: Anschluss der WC-Anlage, Brandschutz etc: 45.000 €

Straßenbau: 85.000 € einschl. Postweg Tegernbach: 10 % Gemeinde-Beteiligung: 45.000 €, Radlweg / Wirtschaftsweg Tegernbach-Ried: 35.000 €, Geschwindigkeitsmesseinrichtung 5.000 €

Ausgaben gesamt 1.195.600 €

Überschuss 1.006.500 € (steht der Gemeinde zum Wirtschaften zur Verfügung)

Rücklagen: 849.000 €; nach Entnahme für 2021 noch 500.000 € Rest

Keine Schulden; soll auch in 2021 so bleiben.

Stellungnahme GR A. Spörl: Nur Ausgaben – keine Einnahmen! Es ist bedenklich, dass Umbuchungen vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt stattfinden müssen und dass die Rücklagen in 2022 aufgebraucht sein werden. Einnahmen dringend erwünscht!

TOP: Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 (entsprechend der o.g. Planung)

Abstimmung: 13:0

TOP: Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Mittelstetten für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 (Fünfjahresplan)

  • Bgm: Künftig können nur Pflichtaufgaben ausgeführt werden, keine „Spirenzchen“!
  • Baulandeigensicherung / Erschließungskosten: 450.000 €
  • GR B. Klingl: Weshalb sind in die Planung keine Veräußerungsgewinne von Baugrundstücken aufgenommen worden?
  • Bgm.: zu unsicher, wann diese Gewinne realisiert werden können
  • Kä Furtmeier: Die Gde ist ja erst in der Phase des Grundstückserwerbs, da ist der Verkauf noch nicht absehbar.
  • GR E. Dürmeier: Zu viele Unsicherheitsfaktoren, u.a. Kalkulation der Erschließungskosten
  • GR G. Dörr: 3 Baugebiete und keine Veräußerungsgewinne – sehr bedenklich.
  • GR Klingl: Es sind 2 Baugebiete im fortgeschrittenen Entwurfsstadium, da muss man doch in den kommenden 5 Jahren so weit sein, dass Verkaufserlöse erzielt werden können.
  • Kämmerer Furtmeier: Es gibt Kommunen, in denen dauert es 2 Jahre, in anderen 5 Jahre und länger, z. B. wenn Einwände erhoben werden.

Fazit:

Aus der Diskussion wird ersichtlich, dass zusätzlich zu den Baugebieten Tegernbach und Mittelstetten „Am Anger“ ein weiteres Baugebiet im Mittelstetten in Planung ist. Auch der Haushaltsposten für Grunderwerb in Höhe von 770.000 € weist darauf hin. Bislang wird all dies in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt. Die Öffentlichkeit ist auf dem Informationsstand vom 08.01.2020, also ist nur über zwei Baugebiete informiert: Tegernbach und „Am Anger“. Offensichtlich stagniert die Planung für „Am Anger“; hierzu gibt es seit einem Jahr keine Informationen über weitere Entwicklungen für die Öffentlichkeit.

Abstimmung: 9:4 (CSU)

TOP: Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr. MI 008/2021 vom 05.02.2021

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Lindestr. 10 in Vogach; FlNr.: 1976/1 Gmk. Mittelstetten; Bauherr Thomas Huber

Dabei wird eine Freistellung von den Bedingungen der Ortsabrundungssatzung beantragt: Die Ortsrandbegrünung soll nicht 4 m, sondern 2 m breit werden, um das geplante Haus realisiert werden kann.

Zustimmung mit 13:0

TOP: Tektur

BV-Nr.: MI 006/2021 vom 01.02.2021

Vorhaben: Tektur zum Teilabriss und Dacherneuerung eines bestehenden Stadels mit neuem Anbau und Garage; Bauort: Dr.-Hudler-Str. 15 in Mittelstetten, FlNr.: 13/34 Gmk. Mittelstetten, 13/35 Gmk. Mittelstetten; Bauherr: S. Grübl

Die Genehmigung für das Bauvorhaben wurde in der GR-Sitzung vom 08.06.2020 erteilt und ist z. T. ausgeführt. Eine Tektur ist erforderlich, da eine Bestandswand abgerissen und durch eine neue Wand ersetzt wurde.

Zustimmung mit 13:0

TOP: Bauvoranfrage (formlos)

BV-Nr.: MI 007/2021 vom 25.06.2020

Vorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses (E+D) mit Doppelgarage im Keller; Bauort: Gänsberg, Fl.Nr.: 878 Gmk. Mittelstetten

Der Antrag wurde im Vorfeld zurückgezogen.

TOP: Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Kommunalabgabengesetztes (KAG) – Straßenausbausatzung

Aufhebung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS)

Hinweis: Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben (siehe Artikel 5 des Kommunalabgabengesetzes KAG; veranlasst durch die Freien Wähler)

Da eine Satzung – auch wenn ihr Inhalt nicht mehr stimmt – nicht automatisch außer Kraft gesetzt wird, muss die Satzung formal aufgehoben werden.

Zustimmung: 13:0

TOP: Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

Neuerlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung):

Die Reinigungs- und Versicherungsordnung der Gemeinde muss (weitgehend formal; kleine Einfügungen oder Begriffsänderungen) aktualisiert werden. Sie ermöglicht es der Kommune, bestimmte Pflichten der Reinigung und Sicherung z. B. beim Winterdienst, den Anliegern zu übertragen (Gehsteige oder Wege von Eis freihalten)

Die gesamte Verordnung wird auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.

Zustimmung: 13:0

TOP: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung: Keine

TOP: Bekanntgaben des Bürgermeisters:

  • In Längenmoos wurde die kranke Birke am Ortsausgang Günzlhofen noch vor dem 01.03.2021 gefällt.
  • Ramadama entfällt heuer; stattdessen stellt die Gemeinde Müllsäcke zur Verfügung, so dass jeder Bürger individuell z. B. beim Spazierengehen Müll aufsammeln und bei der Gemeinde abgeben kann.
  • Der WC- und Wasser-Anschluss am Bauhof ist erfolgt.
  • Abgesagte Bürgerversammlung soll voraussichtlich im Frühsommer stattfinden.

Wünsche / Anregungen der GR:

  • GR S. Klingl wünscht sich mehr Bürgerbeteiligung beim GEK; Bgm. wird die ursprünglich 52 Interessierten noch einmal kontaktieren und auf die Gelegenheit zum nachträglichen Einstieg hinweisen.
  • GR M. Robeller weist auf die Probleme hin, die durch die Gemeinde-individuellen Satzungen zur Regelung abweichender Maße der Abstandsflächentiefe (siehe GR-Sitzung vom 25. Januar 2021) entstehen: Bereits genehmigte und eingereichte Baupläne kommen vom Landratsamt zurück; die Abstandsflächen müssen neu berechnet werden. Manche schon genehmigte Häuser können nicht mehr gebaut werden. Glücklicherweise hat Mittelstetten den Berechnungsfaktor 0,7 für die Traufseite beschlossen; bei 0,8 wird es besonders schwierig.