Januar 2021

Gemeinderatssitzung am 11. Januar 2021

Auch im neuen Jahr wird gebaut, gebaut, gebaut…

Ort: Saal der Gaststätte Zur Post unter Einhaltung der Corona-Abstandsregeln;.

12 stimmberechtigte Mitglieder des GR anwesend; GR A. Spörl ist entschuldigt

Ein GR stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung: Ein TOP im nichtöffentlichen Teil soll in den öffentlichen Teil geschoben werden. Abstimmung nach kurzer Diskussion ohne Zuhörer: 12.:0 . Der Punkt bleibt im nichtöffentlichen Teil.

TOP: Vollzug der Feldgeschworenenordnung; Amtsniederlegung und Nachwahl von Feldgeschworenen

Da ein Feldgeschworener aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet, wählt der GR zwei Feldgeschworene nach: Ralf Illgner und Josef Riepl, die sich für dieses Ehrenamt beworben habe (jeweils 12:0)

Hinweis: Jede Gemeinde muss 4 bis 7 Feldgeschworene bestellen; aktuelle Feldgeschworene: Georg Jung (Obmann), Andreas Steindl, Ralf Illgner, Josef Riepl

TOP: Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr. MI 025/2020 vom 26.11.2020; Vorhaben: Aufstellen eines Tiny-Hauses und eines Mobilheimes (Musterhäuser); Bauort: Dorfstr. 16, Fl.Nr.: 1196 Gmk. Mittelstetten;

Genehmigung mit 11:1

TOP: Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr.: MI 027/2020 vom 14.12.2020; Vorhaben: Neubau einer landw. Maschinen- und Bergehalle; Bauort: Vogach, Nähe Aumoosstr., Fl.Nr.: 1912 Gmk. Mittelstetten; Bauherr: W. Bachmeir, Baierberg

Die Privilegierung muss nachgewiesen werden; Zustimmung mit 12:0

TOP: Tektur (1. Verlängerung)

BV-Nr. MI 026/2020 vom 17.11.2020; Vorhaben: 1. Verlängerung der 1. Tektur zur Änderung der Tiefe des Treppenhauses zur Wohnhauserweiterung durch Aufstockung (BV-Nr.: TE 2015-0832T1); Bauort: Oberdorfer Str. 11, Fl.Nr.: 728/1 Gmk. Mittelstetten; Bauherr: T. Glaser

Genehmigung mit 12:0

Hinweis: Eine Baugenehmigung gilt 4 Jahre; sie kann um jeweils bis zu 2 Jahren verlängert werden.

TOP: Bekanntgaben des Bürgermeisters:

  • Im Kindergarten arbeitet eine neue Erzieherin
  • Auf dem Weg zum Turnhalleneingang wurden Graffiti-Malereien angebracht.
  • Richtigstellung zu Pressemeldungen:

Es wird nur eine neue Stelle im Bauamt geschaffen und eine halbe Umweltstelle

Um den VG-Haushalt stabil zu halten, wird über eine Deckelung der Personalkosten nachgedacht.

  • Der Corona-bedingte Ausfall der Gewerbesteuer beträgt ca. 97.000 €.

TOP: Wünsche und Anträge:

GR fragt nach den Stand der Entwässerung im Baugebiet Tegernbach.

Bgm: Wegen Corona kam noch kein Vor-Ort-Termin mit dem Wasserwirtschaftsamt zustande.

 


 

Gemeinderatssitzung am 25. Januar 2021

Im Zentrum das neue Baurecht, das zum 01.02.2021 in Kraft tritt

Ort: Sitzungssaal der Gemeinde Mittelstetten unter Einhaltung der Corona-Abstandsregeln;.

Alle 13 stimmberechtigten Mitglieder des GR anwesend.

TOP: Baurecht:

Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Regelung abweichender Maße der Abstandsflächentiefe

Sachstand:

Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 das o.g. Gesetz beschlossen, das am 01.02.2021 in Kraft tritt. Ziel ist, dass das Bauen einfacher, schneller, günstiger, flächensparender und nachhaltiger werden soll.

Wesentliche Änderungen: Abstandsflächenrecht: Es ändert sich die Berechnung der für die Abstandsfläche maßgeblichen Wandhöhe sowie die Tiefe der Abstandsfläche:

Bisher wurde die Höhe von Dächern traufseitig erst ab einer Dachneigung von mehr als 45 ° zu einem Drittel und ab einer Neigung von mehr als 70° voll zur Wandhöhe dazugerechnet.

Die Höhe der Giebelflächen wurde bisher bis zu einer Dachneigung von 70° zu einem Drittel und bei mehr als 70° voll angerechnet.

Neu: Traufseitig wird die Höhe des Daches generell bis zu einer Dachneigung von 70° zu einem Drittel und über 70° voll angerechnet. Die Giebelflächen weden als „normale“ Wand angerechnet.

Die Abstandsflächentiefe verringert sich von 1,0 H (Gewerbegebiet von 0,25 auf 0,2 H), mindestens auf 3,0 m.

Fazit: Die Änderungen bewirken reduzierte Abstandsflächen.

Gemeinde: Die Gemeinde kann eine eigene Satzung erstellen und darin eine Erhöhung der Abstandsflächentiefe auf bis zu 1,0 H festlegen. Dies kann für das gesamte Gemeindegebiet oder nur für Teile gelten, wenn dies der Erhaltung des Ortsbildes oder der Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität dient.

Bauausschuss: Er hat in der Sitzung vom 19.01.2021 mit knapper Mehrheit empfohlen, eine eigene Satzung zu erstellen.

Diskussion:

  • Die Änderungen werden durch den Bauamtsleiter der VG, Herrn Hörmann, mit einer Präsentation vorgestellt.
  • Info: Die Baufenster in den Bebauungsplänen bleiben unberührt; vereinzelte Bebauungspläne könnten beeinflusst werden.

Pro-Argumente für die gesetzliche Regelung:

  1. Einheitliche Regelung, wie sie es bereits in allen anderen Bundesländern gibt
  2. Über einen Bebauungsplan könnte man Baufenster festlegen.
  3. Innenraumverdichtung dadurch erleichtert – mehr Wohnraum

Pro-Argumente für eine gemeindeeigene Satzung:

  1. Innenraumverdichtung läßt sich leichter regeln.
  2. Es wird jetzt schon zu viel versiegelt.
  3. In einer Satzung sollte die Abstandsflächentiefe 0,7 H bestimmt werden.
  4. Falls sich die Satzung nicht bewährt, kann sie mit GR-Mehrheitsbeschluss außer Kraft gesetzt werden.

1. Beschluss:

Sollte eine gemeindespezifische Satzung erlassen werden, würde eine Abstandsflächentiefe von 0,7 H eingesetzt werden. – Abstimmungsergebnis: 13:0

2. Beschluss:

Beschlussvorlage: Es wird keine eigene Satzung erlassen. – Abstimmungsergebnis: 6:7 (7 GR sprechen sich also für eine Gemeinde-Satzung aus.)

3. Beschluss:

  • In der Satzung gelten folgende Festlegungen:
  • Abstandsflächentiefe 0,7 H und vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge 0,4 H
  • Dies gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zum 01.02.2021 durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis: 7:6