November 2020

Gemeinderatssitzung am 2. November 2020

Heute: Hundesteuer, Bauen und teilweise Auskunft über Baugebiete

 

Ort: Saal der Gaststätte Zur Post unter Einhaltung der Corona-Abstandsregeln; außerdem wurde der Gde-Sitzungssaal zu einem Gruppenraum des Kindergartens umfunktioniert.

12 stimmberechtigte Mitglieder des GR anwesend; Klaus Pschebezin entschuldigt

 

Aktuelle Viertelstunde:

Frage von Herrn W.: Wann wird die Umstellung der Straßenlampen auf LED erfolgen / abgeschlossen sein? – Bürgermeister macht sich schlau.

Herr Robert Köll, neuer Geschäftsleiter in der VG Mammendorf stellt sich vor: Bis März 2020 war er als Rathaus-Amtsleiter Egenhofen tätig; hatte sich als Spitzenkandidat der Bürgervereinigung Gesamtgemeinde Egenhofen vergeblich um das Amt des Bürgermeisters beworben.

TOP Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Baugesetzbuches
(BauGB); Neuerlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung – EBS)

Die Neufassung der Satzung war wegen Gesetzesänderungen seit 1991 notwendig geworden. Die Änderungen betreffen keine Zahlen oder Fakten. Es handelt sich lediglich um redaktionelle Änderungen.

TOP Vollzug des KAG;
Neuerlass einer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Änderung, da die VG gleiche Sätze in allen Gemeinden anstrebt. Diese Egalisierung ist nur begrenzt gelungen, da Mittelstetten teilweise erheblich über der Steuer der anderen Gemeinden liegt und diese die Steuer nicht in einem Schritt so stark erhöhen wollten. Die letzte Satzung war vor 9 Jahren festgelegt worden. In der Gemeinde gibt es 115 Ersthunde 15 Zweithunde.

Ersthund: von 60 € auf 70 € erhöht

Zweit- und Dritthund bleiben unverändert bei 150 € bzw. 200 €

Kampfhund: Erhöhung von 600 € auf 700 €

 

Diskussion:

GR H. Nebel sprach sich dafür aus, die Hundesteuer den anderen VG-Gemeinden anzugleichen, also beim Zweit- und Dritthund zu senken; schließlich mache ein Mittelstettner Hund nicht mehr Dreck als einer in Adelshofen.

GR E. Lauchner hatte an der Sitzung des Bürgermeister-Ausschusses teilgenommen, bei der es um die Hundesteuer ging, und berichtete, dass die anderen Gemeinden beim Zweit- und Dritthund das Niveau von Mittelstetten anstreben, eine Senkung deshalb in Bezug auf eine Angleichung kontraproduktiv wäre.

GR G. Dörr wies darauf hin, dass die Hundesteuer kein Freibrief für den Halter sei, sich nicht um die Hinterlassenschaften seines Hundes zu kümmern. Er schilderte ein positives Beispiel, bei dem durch einen schriftlichen Hinweis auf den Haufen dieser am nächsten Tag entfernt worden war.

BU-GR F. Kiser meinte überspitzt, man solle die Hundesteuer so erhöhen, dass man jemanden bezahlen kann, der die Haufen aufräumt. Darauf brach GRin E. Dürmeier eine Lanze für die Hundehalter (zu denen sie selbst gehört), die allermeisten würden sich zuverlässig um die Hinterlassenschaften kümmern.

Abstimmung: 11:1 (H. Nebel)

Mehr über die Hintergründe der Hundesteuer, die i.Ü. nichts mit der Beseitigung der Hinterlassenschaft zu tun hat: https://hund.info/allgemein/hundesteuer-ihre-geschichte-und-warum-es-sie-gibt.html

 

TOP: Antrag auf Baugenehmigung
BV-Nr.: MI 018/2020 vom 22.10.2020
Vorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport
Bauort: Nähe Schulstraße ,Fl.Nr.: 78/1 Gmk. Mittelstetten

Dieser Bauantrag von Johann Bader liegt bereits im Landratsamt, konnte aber dem GR erst nach der in der GR-Sitzung vom 08.06.2020 beschlossenen und mittlerweile vollzogenen Änderung der Ortsabrundungssatzung vorgelegt werden. – Bei der Satzungsänderung wurde Baurecht sozusagen verschoben: Im Gegenzug zur Erweiterung des Baurechts auf den Flurstücken 75 und 78 wurde im selben Umfang Baurecht auf dem Flurstück 318 zurückgenommen. .

Einstimmiger Beschluss.

TOP: Antrag auf Baugenehmigung
BV-Nr.: MI 017/2020 vom 02.10.2020
Vorhaben: Abgrabung für die Hochwasserfreilegung
Bauort: Nähe Postweg ,Fl.Nr.: 460 Gmk. Tegernbach, 461 Gmk. Tegernbach

Diese Maßnahme zum Hochwasserschutz an der neu angelegten Straße wurde vom Wasserwirtschaftsamt gefordert und wurde bereits durchgeführt, da der Bauherr nicht wusste, dass hierfür eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich ist.

Abstimmung: 12:0

In der Diskussion ging es weniger um diese Abgrabung, sondern vielmehr um den Burggraben an sich. GR G. Dörr und GRin St. Keller verwiesen auf das GEK und die Empfehlungen bezüglich des Burggrabens, die eine Mitarbeiterin des Landesbunds für Vogelschutz e.V. bei einem Dorfspaziergang gegeben hatte, um die Artenvielfalt zu fördern.

TOP: Bekanntgabe des Bürgermeisters

Bauhof: Der Bauhof wurde im Rahmen einer allgemeinen (alle Bauhöfe in der VG) Begehung durch den GUV besichtigt. Dabei wurden einige kleinere Mängel festgestellt, die problemlos behoben werden können. Beispielsweise müssen alle Elektrogeräte einer GUV-Prüfung unterzogen werden, abgelaufene Inhalte des Medikamentenkastens ersetzt werden u.dergl.

WC-Container am Bauhof: Hierzu wurde eine Lösung an der Süd-Ost-Ecke des Gebäudes gefunden, die 2020 noch realisiert wird.

BU-GR E. Lauchner plädierte für sein schon seit langem favorisiertes Vorhaben, als Gesamtlösung einen Anbau am Bauhof zu errichten, um u.a. auch eine Dusche und eine Umkleide für die Bauhof-Mitarbeiter zu bekommen. Er schlug einen Ortstermin vor mit dem Ziel, eine langfristige Planung zu erstellen, auch wenn diese Idee sicher kurzfristig nicht umgesetzt werden kann.

Caritas-Mitarbeiter-Einsatz bei der Unkrautbekämpfung am Friedhof: Heckenschnitt und Ausgrasen wurden in einem akzeptablen Preis-Leistungs-Verhältnis durchgeführt, so dass dieses Vorgehen im nächsten Jahr wiederholt werden kann. (Facharbeiter: 30 €/h; Helfer: 4x 10 €/h; Arbeitszeit: 2×6 Stunden)

Kindergarten: Der Kindergarten wird wegen der Corona-Regelungen auf „Stufe 3“ betrieben (Hinweis zu den Stufen siehe unten). Um den regulären Kindergartenbetrieb aufrecht zu erhalten und eine Notbetreuung zu vermeiden, wurden die Gruppen halbiert und auf vier weitere Räume verteilt. Unter anderem wurde der Sitzungssaal des GR zum Gruppenzimmer umfunktioniert, ebenso ein Nebenraum der Turnhalle und der Aufenthaltsraum des Kindergartenpersonals. So kann weiterhin jedes angemeldete Kind den Kindergarten besuchen. Wird allerdings eine Erzieherin krank, muss die Gruppe geschlossen werden.

Bgm. Ostermeier bedankte sich hier ausdrücklich für den Einsatz der Erzieherinnen.

Feldgeschworene und Verkehrsweg-Helfer werden gesucht; Interessenten sollen sich bei der Gemeinde melden.

 

TOP Wünsche und Anträge

GEK: GR M. Robeller merkt an, dass ihm die Ziele beim GEK fehlen. Es gäbe einige größere anstehende Problem-Projekte, bei denen er sich die Unterstützung des GEK wünscht, z.B. die Ortsdurchfahrt Längenmoos, ggf. auch Vogach. Bisher könne er aber keinerlei konkrete Ziele erkennen. Diese seien viel wichtiger als z. B. die Dorfgeschichte.

GR G. Dörr unterstrieicht den Wunsch, im Rahmen des GEK Ziele zu definieren – auf einem anderen Gebiet: Im Gemeindegebiet gibt es Gewässer mit Potenzial. Dies hatte die Mitarbeiterin des LBV beim Rundgang aufgezeigt.

Bgm. Ostermeier beruft sich auf das Vorgehen beim GEK: Die Gruppen erarbeiten; OPLA arbeitet dies in ihr Konzept ein, der GR entscheidet. Was gemacht wird.

Baugebiete: GR Klingl bittet den Bgm um Info im öffentlichen Teil über eine Zeitschiene zur Entwicklung der beiden Baugebiete, da er des Öfteren darauf angesprochen wird, dass man darüber gar nichts mehr hört.

Bgm. Ostermeier erläutert den Stand zu Tegernbach: Hier werden die anstehenden Punkte nacheinander abgearbeitet. Als nächstes steht eine Sitzung mit dem Wasserwirtschaftsamt an, die u.a. wegen Corona mehrfach verschoben werden musste.

Über das geplante Baugebiet Am Anger in Mittelstetten schweigt er und ruft den nächsten GR auf, der sich zu Wort meldet. Versehen oder Absicht?

Radwege: GR B. Klingl fragt nach dem Stand bei den Radwegen. Der Bgm.berichtet den Sachstand: Grundstücke fehlen sowohl an der B2 als auch auf der Strecke nach Tegernbach. Bisher wurden für die Strecken nach Tegernbach noch keine Grundstücke erworben. Für den Radweg an der B2 fehlen noch zwei Grundstücke. Der Radweg an der B2 hat Vorrang.

GR G. Dörr merkt zum WC-Container am Bauhof positiv an, dass hier die Fa. Lais sehr vorausschauend einen Kanal/Anschluss verlegt hat, der jetzt genutzt wird. Bgm. Ostermeier weist das Lob zurück: Eine Firma könne nicht ohne einen Auftrag – auch wenn es kostenfrei ist und wenn er sich jetzt als sinnvoll erweist – eine Leitung verlegen. Dies sei inakzeptabel.

 

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Was ist der Drei-Stufen-Plan bzw. wann werden Kitas geschlossen?

https://www.br.de/nachrichten/wissen/welche-hygiene-regeln-gelten-in-kitas-in-bayern-4-fragen-4-antworten,SAl6Hyz

Seit 1. September gilt der Drei-Stufen-Plan in bayerischen Kitas. Als Richtwert für den Drei-Stufen-Plan gilt, wie viele neue Infektionen über die letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt hinzugekommen sind, die sogenannte 7-Tage-Inzidenz. Stufe 1 gilt bei einem Auftreten von weniger als 35 Fällen pro 100.000 Einwohner. Stufe 2 kann ausgerufen werden, wenn über 35 neue Fälle auftreten, Stufe 3 bei über 50 Fällen.

In Stufe 1 gilt der normale Kindergarten-Betrieb. In Stufe 2 sind feste Gruppen vorgesehen und die Erzieher müssen Mund-Nasen-Schutz tragen. In Stufe 3 gelten verschärfte Regeln, je nach Vorgabe auch eine Notbetreuung mit einer reduzierten Gruppengröße. Diese ist abhängig von der personellen und räumlichen Ausstattung der Kita. Die Entscheidung über Maßnahmen trifft das jeweilige Gesundheitsamt. Eine komplette Schließung einer Kindertagesstätte soll aber möglichst vermieden werden.